Österreichisches Wörterbuch

Geschworne , der

Geschworene


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 07.05.2007

Bekanntheit: 54.6667%

Beurteilung: 31 | 4

Kommentar am 07.05.2007
Laut Wikipedia: Als Geschworener, in der österreichischen Kanzleisprache auch Geschworner (von spätmittelhochdeutsch gesworne = derjenige, der geschworen hat und damit eidlich verpflichtet ist) bezeichnet man:

* in einer veralteten Bedeutung einen Schöffen an einem Schwurgericht
* in Österreich einen Laienrichter, der bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten zunächst mit sieben anderen Geschworenen über die Schuldfrage und danach gemeinsam mit den drei Berufsrichtern (dem "Schwurgerichtshof") über das Strafmaß entscheidet (...) (Zitatende)

Aber richtig ist: nicht nur in der Kanzleisprache, sondern in allen österreichischen Gesetzestexten heißt es bei uns korrekt "der Geschworne".

Kommentar am 14.01.2017
In Österreich fällt manches unter den Tisch. Warum nicht auch ein simples e ! ;-)

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Geschworne






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Das vom österreichischen Unterrichtsministerium mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche österreichische Wörterbuch dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.
Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.
Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.