Österreichisches Wörterbuch

Ablöse , die

Abschlagszahlung, oft bei Mietwohnung


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 05.07.2006

Bekanntheit: 94.2857%

Beurteilung: 70 | 4

Kommentar am 19.02.2008
mit unangenehmen Beigeschmack Wahrscheinlich ist die Ablöse auch in D bekannt und üblicherweise wird damit jene Zahlung bezeichnet, die der Neumieter an den Vormieter einer Wohnung bezahlt, wenn er dessen Möbel übernimmt. Zumindest in Teilen von Wien ist das jedoch eine große UNART, als galante Umschreibung für die "Entsrogrung" abgewohnten Mobiliars. Zudem wurde und wird die Ablöse auch (v.a. in Wien) gerne als Druckmittel benutzt, indem dem Neumieter vorgegaukelt wird, es wären noch viele andere Personen auf die Wohnung "scharf".

Kommentar am 19.02.2008


Kommentar am 10.09.2012
Ablöse wird in verschiedenen Zusammenhängen auch in Deutschland verwendet.

Kommentar am 10.09.2012
Die Deutschen, die Ablöse und der Sport: ♦ Kaum einer der verschuldeten Vereine sieht sich jedoch imstande, 50 000 Mark Ablöse für einen unfertigen Bundesspieler oder 650 000 Mark für einen Star wie den Rekordtorschützen Erich Kühnhackl aufzubringen. (Der Spiegel 06.10.1980)
Mit Real sollen sich die Schwaben bereits über eine Ablöse für den 25-jährigen Huntelaar von etwa 20 Millionen Euro geeinigt haben. (DIE ZEIT, 10.07.2009)
Ronaldo kostete 94 Millionen Euro Ablöse.( DIE ZEIT, 06.07.2009)

♦ Allerdings: DWDS sagt "Tilgungssumme (für eine Schuld), Gebrauch: süddeutsch", und Duden meint, es sei auch bei Wohnungen bereits deutsche Umgangssprache als "Summe, die an den Vormieter oder Verkäufer für übernommene Einbauten, Einrichtungsgegenstände o. Ä. gezahlt wird"

Kommentar am 10.09.2012
Nicht "Abschlags-", sondern "Abstandszahlung" in D für die (österr.) Ablöse von Möbeln udgl.: vgl. Beurteilungskommentare
2011-08-16 03:53:25 (Wien 21.,Floridsdorf) und
2008-02-20 18:00:10(Wels(Stadt)
Wir zahlen attraktive, wertgesicherte Mieten. Bei Geschäftsaufgabe leisten wir Abstandszahlungen. So wird den Vermietern die Vertreibung des Mittelstandes schmackhaft gemacht.. (DIE ZEIT, 17.04.1992 )
…wenn diese nicht zu den üblicherweise vertraglich vereinbarten Entgelten gehören, namentlich besondere Zahlungsbedingungen sowie die Kosten der bisherigen Vorhaltung, Abstandszahlungen, Ersatzleistungen, Zinsen, Steuern und Gebühren. § 7 Ermittlung des Verkehrswerts..( Sartorius 1: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, München: Beck 1998, S. 75 )
Die Frage ist, ob es wirklich Sicherheiten waren, oder am Ende Abstandszahlungen dafür, daß der eine hinausgelassen und der andere hereingenommen wurde(Vossische Zeitung 04.03.1930)

" Mobelablöse" wäre ein passender Eintrag.

Kommentar am 18.05.2015
In Wien wird zwischen Möbel- und Wohnungs"ablöse" unterschieden. Illegal, kann aber bei entsprechender Beweislage eingeklagt werden.

Kommentar am 18.05.2015
Da sollten die österr. Rechtsgeschichteexperten ein Wort sagen: Hat da nicht die Rechtssprache Maria Theresias die Hand im Spiel?? (Ich denke an das herrliche Wort >Einantwortungsurkunde

Kommentar am 11.05.2016
Das Nomen "Ablöse" für gmd. "Abfindung" ist in at Standard; in ch und de ist es ugs. Standard in ch und de: die Ablösesumme Standard (jur.) in de: der Abstand

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Ablöse






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich verwendeten bairischen und alemannischen Dialekte.
Das vom österreichischen Unterrichtsministerium mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche österreichische Wörterbuch dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.
Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.
Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.