Österreichisches Wörterbuch
Abschöpfungsverfahren , das
Restschuldbefreiungsverfahren
Art des Eintrag: Substantiv
Erstellt am: 25.06.2016
Bekanntheit: 18%
Beurteilung: 4 | 4
Kommentar am 25.06.2016
Im Abschöpfungsverfahren haben die Gläubiger praktisch nichts mehr mitzureden. Einzig das Gericht entscheidet über Zulässigkeit, die Durchführung sowie über die Restschuldbefreiung. Deshalb ist diese Variante für die Gläubiger nicht immer die Beste.
Auslaender.at :http://www.auslaender.at/das-abschopfungsverfahren-samt-restschuldbefreiung
Auslaender.at :http://www.auslaender.at/das-abschopfungsverfahren-samt-restschuldbefreiung
Das Abschöpfungsverfahren ist die letzte Möglichkeit zur Entschuldung. Es wird vom Gericht auf Antrag des Schuldners eingeleitet, wenn der Zahlungsplan von den Gläubigern abgelehnt worden ist. Das bedeutet, dass auch ohne Zustimmung der Gläubiger eine Entschuldung möglich ist. […] Während des Abschöpfungsverfahrens muss der Schuldner einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen. Ist er arbeitslos, muss er sich um einen Job bemühen. Er darf keine zumutbare Tätigkeit ablehnen. Weiters muss er den Gläubigern sämtliche Einkünfte, auch aus Nebenjobs oder Aushilfsarbeiten, melden.
AK-Portal:http://tinyurl.com/hn5g6ks
Da die endgültige Entschuldung in Ö und D nicht völlig geichartig verläuft, gibt's seit ein paar Monaten eine wissenschaftl. Vergleichsstudie:AK-Portal:http://tinyurl.com/hn5g6ks
"Die Restschuldbefreiung in Deutschland und Österreich: Ein Rechtsvergleich zwischen dem österreichischen Abschöpfungsverfahren und dem deutschen Restschuldbefreiungsverfahren" von Raphael Höfer […]
Top-Kundenrezensionen:[…]
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