Österreichisches Wörterbuch

Abschöpfungsverfahren , das

Restschuldbefreiungsverfahren


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 25.06.2016

Bekanntheit: 18%

Beurteilung: 4 | 4

Kommentar am 25.06.2016

Im Abschöpfungsverfahren haben die Gläubiger praktisch nichts mehr mitzureden. Einzig das Gericht entscheidet über Zulässigkeit, die Durchführung sowie über die Restschuldbefreiung. Deshalb ist diese Variante für die Gläubiger nicht immer die Beste.
Auslaender.at :http://www.auslaender.at/das-abschopfungsverfahren-samt-restschuldbefreiung
Das Abschöpfungsverfahren ist die letzte Möglichkeit zur Entschuldung. Es wird vom Gericht auf Antrag des Schuldners eingeleitet, wenn der Zahlungsplan von den Gläubigern abgelehnt worden ist. Das bedeutet, dass auch ohne Zustimmung der Gläubiger eine Entschuldung möglich ist. […] Während des Abschöpfungsverfahrens muss der Schuldner einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen. Ist er arbeitslos, muss er sich um einen Job bemühen. Er darf keine zumutbare Tätigkeit ablehnen. Weiters muss er den Gläubigern sämtliche Einkünfte, auch aus Nebenjobs oder Aushilfsarbeiten, melden.
AK-Portal:http://tinyurl.com/hn5g6ks
Da die endgültige Entschuldung in Ö und D nicht völlig geichartig verläuft, gibt's seit ein paar Monaten eine wissenschaftl. Vergleichsstudie:
"Die Restschuldbefreiung in Deutschland und Österreich: Ein Rechtsvergleich zwischen dem österreichischen Abschöpfungsverfahren und dem deutschen Restschuldbefreiungsverfahren" von Raphael Höfer […] Top-Kundenrezensionen:[…] 5.0 von 5 Sternen. Guter Überblick über die beiden Verfahren. Von Amazon Kunde am 18. Februar 2016. Aufschlussreiche und sehr hilfreiche Aufschlüsselung beider Verfahren. Das entschuldigt den Preis. Brauchte das Buch für meine Dissertation und war sehr zufrieden.
Amazon.de:http://tinyurl.com/ze84u45


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Abschöpfungsverfahren






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Das vom österreichischen Unterrichtsministerium mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche österreichische Wörterbuch dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.
Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.
Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.