Österreichisches Wörterbuch

Buschenschankgesetz

Gesetzregelung für Weingaststätten


Erstellt am: 20.03.2016

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Kommentar am 20.03.2016
Österreich

Nach dem Wiener Buschenschankgesetz dürfen Wein und Obstwein, Trauben- und Obstmost, Trauben- und Obstsaft aus betriebseigener Ernte sowie selbst gebrannte alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. In einem Buschenschank dürfen folgende kalte Speisen angeboten werden: Heimische Wurst- und Käsesorten, Schinken und geräuchertes Fleisch Speck, kaltes Fleisch und kaltes Geflügel Sardinen, Sardellenringe und Rollmöpse Salate, Essiggemüse, hartgekochte Eier, Brotaufstriche Butter und Schmalz, Grammeln Salzmandeln und Erdnüsse Weingebäck wie Weinbeißer, Kartoffelrohscheiben und Salzgebäck, Brot und Gebäck Heimisches Obst und Gemüse
wien.gv.at:https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/betriebsstaette/gruendung/bewilligungen/buschenschank.html


Kommentar am 20.03.2016
Jedes Bundesland hat sein ein eigenes Buschenschankgesetz, das Öffnungszeiten, Namen und das Angebot regelt.
buschenschank.at:http://www.buschenschank.at/buschenschank/page/13-Definition


Kommentar am 08.04.2017
Was ist denn eine "Gesetzregelung"? Gesetzliche Regelung!

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Buschenschankgesetz






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Das vom österreichischen Unterrichtsministerium mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche österreichische Wörterbuch dokumentiert den Wortschatz der deutschen Sprache in Österreich seit 1951.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.
Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.
Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.