Österreichisches Wörterbuch
Alarmblinkanlage , die
Warnblinkanlage, Warnblinker
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Technische Begriffe
Erstellt am: 30.01.2016
Bekanntheit: 53.3333%
Beurteilung: 6 | 3
Kommentar am 14.06.2016
Alle aktuellen Kraftfahrzeuge müssen mit einer Alarmblinkanlage ausgestattet sein. Beim Betätigen der Alarmblinkanlage blinken alle Blinklichter am Fahrzeug gleichzeitig. Die Verwendung ist zur Abwendung einer Gefahr gestattet. Wichtig ist, dass jeder Fahrer ohne hinschauen zu müssen den Knopf seiner Alarmblinkanlage sehr rasch und automatisch findet.
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Kommentar am 14.06.2016
Die Alarmblinkanlage darf grundsätzlich u.a. dann verwendet werden, wenn die Lenkerin/der Lenker andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will.
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