Österreichisches Wörterbuch

Absolutorium , das

Abschluss- und Abgangszeugnis einer österr. Universität


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Veraltet, Historisch

Erstellt am: 26.10.2014

Bekanntheit: 13%

Beurteilung: 2 | 8

Kommentar am 26.10.2014
Duden definiert es: "(österreichisch) Bestätigung einer Hochschule, dass man die im Verlauf des Studiums vorgeschriebene Anzahl von Semestern und Übungen belegt hat." "abs. iur." fand man bis vor einigen Jahrzehnten vor dem Namen von so manchem gestandenen Juristen, der sich nicht mit dem "Dr." schmücken konnte. • Da war z.B. der Wiener Polizeipräsident, oftmalige Minister und zweimalige Bundeskanzler Johannes Schober (1874-1932,

"Studium der Rechte an der Universität Wien, abs. iur. 1898"), der 32 Jahre lang „abs. iur.“ war, ehe ihm zwei Jahre vor seinem Tod gleich 3 Ehrendoktorate verliehen wurden.
Parlament gv.at::http://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_01754/)
Es gab im titelbesessenen Österreich eigentlich nichts, was einen Gymnasiallehrer oder Juristen als "Gstudierten" kennzeichnete, ehe der "Magister"-Grad, den es ja lange nur für Pharmazeuten gegeben hatte, als akademischer Abschluss-Grad auch für die anderen Studien mit Ausnahme der technischen eingeführt wurde und der dann auch nachträglich (von Juristen ab 1.10.1978) geführt werden durfte, was sich in einem Lebenslauf z.B. dann so sonderbar liest: "1953 Absolutorium der Rechts- und Staatswissenschaften, 1953/54 Gerichtspraxis am BG Kufstein und am LG Innsbruck, 1955 Dr. iur,. 1980 Mag. iur......", was aber erklärt, wieso jemand "Magister" erst nach seinem einschlägigen Doktorat wurde.

Kommentar am 26.10.2014
»Jurisprudenz, die mit der Ablegung von drei Staatsprüfungen oder - zusätzlich - mit drei Rigorosen abgeschlossen werden konnte. Im ersten Fall war der Absolvent/die Absolventin „abs. iur.“, im zweiten Fall wurde der Grad eines Doctor iuris erworben. Beide Abschlüsse berechtigten zur Tätigkeit im Staatsdienst.«
Margarete Grandner, Das Studium der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wen 1945-1955:http://vgs.univie.ac.at/_TCgi_Images/vgs/20060120085104_QS19Grandner.pdf
Als eindrucksvoll gestaltetes Zeugnis der Universität besagte das "Absolutorium" allerdings eigentlich nicht, dass über die "belegten" Lehrveranstaltungen auch irgendwelche positive Prüfungen abgelegt oder gar, dass die Staatsprüfungen bestanden worden waren. Das "Absolutorium" hätte eigentlich auch jeder verkrachte Studiosus schon nach 8 Semestern gegen Bezahlung der Stempelmarke erhalten, so er die Unterschriften der Dozenten bei der entsprechenden Zahl an Vorlesungen im Studienbuch vorzuweisen in der Lage war. Aufgrund des Wortlautes im Absolutorium, "dass der Studierende [...] die Studien den bestehenden Anordnungen gemäß vollendet hat", dürfte so mancher Vater Stolz auf den begabten Sprössling empfunden haben.

Kommentar am 25.10.2017
nicht nur österreichisch, auch in Polen oder Tschechien (laut wikipedia)

Kommentar am 04.09.2018
Nochmals ganz kurz für die, die Längeres offenbar nicht zu verstehen vermögen: Duden sagt klipp und klar: Absolutorium
3. (österreichisch) Bestätigung einer Hochschule, dass man die im Verlauf des Studiums vorgeschriebene Anzahl von Semestern und Übungen belegt hat
Duden online:https://www.duden.de/rechtschreibung/Absolutorium


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Absolutorium






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Das vom österreichischen Unterrichtsministerium mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche österreichische Wörterbuch dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.
Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.
Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.