Österreichisches Wörterbuch

Aktivbezug , der, -(e)s, Umlaut + -e

Gegenteil der Rente ("Pension")


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 22.04.2014

Bekanntheit: 100%

Beurteilung: 2 | 3

Kommentar am 22.04.2014
Duden, Ammon, Fussi und Ebner behaupten alle, das Wort bedeute die Bezüge eines aktiven (!) Beamten, was zwar im Zusammenhang mit den Bundesbezügegesetzen zutrifft
* "6. Beim Zusammenfall von Pensions- und Aktivbezug nach den Bezügegesetzen wird nur der Pensionsbezug ausbezahlt." - parlament.gv.at,<
* Pensionsgesetz der Beamten: § 39a. Anrechnung von Pensionsleistungen auf Aktivbezüge PG (jusline.at)

so ausschließlich aber nicht mehr stimmt, denn:

* Eine angemessene Firmenpension kann bis zu 80% der laufenden Bezüge betragen. Die Pension (staatliche Pension und Firmenpension) darf den Aktivbezug nicht übersteigen.(www.konzeptfinanz.at/)

  • Beziehen Sie bereits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (zB eine Pension oder einen Aktivbezug), dann werden die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung bei der Einkommensteuerveranlagung dazugerechnet. ([http://www.steuerfrau.at)]

  • Profil: "Die durchschnittliche Ersatzrate (das Verhältnis Pension zu Aktivbezug) beträgt immerhin 75 Prozent" (27.6.1999)

  • Und auch in DEUTSCHLAND
    wird von "Aktivbezügen" im Zusammenhang mit der Altersversorgung/Pensionsvorsorge immer häufiger gesprochen:

  • Bei den Bezügen sind sämtliche Aktivbezüge zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie zu Rentenleistungen führen.(.slpm.de/services/ggf-lexikon)

  • Sind Versorgungsbezüge in Höhe eines festen Betrages zugesagt, der im Verhältnis zu den Aktivbezügen am Bilanzstichtag überhöht ist (sog. Überversorgung)... (www.haufe.de)

  • Dies ist der Fall, wenn das zugesagte Ruhestandgehalt mehr als 75% der aktuellen Aktivbezüge ausmacht.(msa.de/kanzlei/)

  • VBV Pensionskasse:
  • Der Arbeitgeber kann eine Pensionszusage in der Höhe von bis zu 80% des letzten Aktivbezuges gewähren. Die zur Finanzierung erforderlichen Pensionskassenbeiträge sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar.[...]
    In Summe dürfen die gesetzliche Pension und die Firmenpension nicht höher sein als der letzte Aktivbezug vor Pensionsantritt.

    * SFBA AG: »Das Gesetz selbst enthält keine Obergrenze für die Zusagung von Versorgungsbezügen. Die Rechtsprechung der Finanzgerichte hat jedoch entschieden, dass eine Rückstellung nicht gebildet werden kann, soweit die Altersversorgung des Beschäftigten 75 % der gegenwärtigen Aktivbezüge übersteigt. […] Bei den Aktivbezügen , die die Bemessungsgrundlage von 100 % bilden, handelt es sich dagegen um die Bezüge zum gegenwärtigen Zeitpunkt, genauer gesagt zum Bilanzstichtag. […] die Feststellung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereitet in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. […] Zu den Aktivbezügen , die die 100 % bilden, gehören neben dem eigentlichen Barlohn auch die regelmäßig gewährten Sachleistungen sowie gewinnabhängige Gehaltsbestandteile. « ([http://www.sfba-ag.de)]

    Kommentar am 04.06.2016
    Auch andere nehmen am Rachefeldzug teil: Sep.2014 +3 von JoDo Sep.2014 -3 von geldtasche
    Klestils Ruhebezug höher als der Aktivbezug
    Der Standard. at.(1.4.2004):http://tinyurl.com/jmwz323


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    Aktivbezug






    Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
    Das vom österreichischen Unterrichtsministerium mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche österreichische Wörterbuch dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951.
    Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.
    Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.
    Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
    Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.