Österreichisches Wörterbuch
Alleinerzieherabsetzbetrag , der, -es, Umlaut + -e
Alleinerziehendenentlastungsbetrag; früher: Haushaltsfreibetrag
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Arbeitswelt, Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 03.11.2012
Bekanntheit: 33%
Beurteilung: 6 | 5
Kommentar am 03.11.2012
Der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) steht Ihnen zu,
wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen haben und in diesem Zeitraum mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft gelebt haben.
Arbeiterlammer Steiermark:http://tinyurl.com/yakt94cr
Der deutsche "Alleinerziehendenentlastungsbetrag" ist hingegen kein Absetz- (Steuerabzugs-)Betrag, sondern ein Freibetrag:
Alleinerziehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte [also nicht von der Steuer!] abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. (WP)Arbeiterlammer Steiermark:http://tinyurl.com/yakt94cr
Kommentar am 07.11.2012
Kommentar am 13.11.2012
Zu Lüfterl :
Bericht von "ewie" aus dem Jahr 1952 (31.05.)
Kommentar am 09.03.2016
In D gab's einen "Haushaltsfreibetrag"
Der Haushaltsfreibetrag war bis zum Jahre 2004 gültig und wurde allen Personen gewährt, die alleinstehend waren und mindestens ein Kind zu erziehen hatten. […] Im Jahre 2004 wurde der Haushaltsfreibetrag abgeschafft und durch den Alleinerziehendenentlastungsbetrag ersetzt.
Steuern, Gehalt & Beruf. Steuerklassen.com:http://www.steuerklassen.com/steuern/haushaltsfreibetrag/
Steuern, Gehalt & Beruf. Steuerklassen.com:http://www.steuerklassen.com/steuern/haushaltsfreibetrag/
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