Österreichisches Wörterbuch

amtsbekannt

aktenkundig


Art des Eintrag: Adjektiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 24.09.2011

Bekanntheit: 83.3333%

Beurteilung: 5 | 6

Kommentar am 24.09.2011
* Verdächtiger war amtsbekannt (Vorarlberg Online, 9.11.2000) * ...ein für seine neonazistischen Umtrieb amtsbekannter Gastkommentator in der "Presse"... (Der STANDARD, 19.9.2000) * Nach der Schießerei am Donnerstag in der Wiener Weihburggasse mit einem Toten [...] ist nun klar: Der Verdächtige war amtsbekannt, unter anderem wegen Versicherungsbetrugs und Drogenhandels im großen Stil. (Heute.at, 23.7.10) *Einbruch in Wasserrettung:Täter waren Jugendliche. [...] Die Verdächtigen hätten mit der Ausrüstung im Salzachsee getaucht, sie sei entsprechend verdreckt, sagte Naderer. Alle seien amtsbekannt. (Salzburger Nachrichten, 15.09.2011)

Kommentar am 24.09.2011
Wenn ich mich recht erinnere, dann war das zumindest in überschaubaren Landgemeinden bei Wahlen - oder sowas Ähnlichem - so, dass die meisten Leute gar keine Dokumente bei sich hatten, weil sie sowieso "amtsbekannt" waren. Also nicht in Zusammenhang mit einer Gesetzesübertretung, sondern einfach "per definitionem".

Antwort am 31.07.2014
In Prä-EU-Tagen durfte man als "amtsbekannt" mit entsprechender Bestätigung eines Grenzorgans mitunter auch ohne Reisepass eine Staatsgrenze kurzzeitig überschreiten, wenn die Rückkehr am selben Grenzübertrittsort garantiert war. Doch das geht über das im Eintrag gemeinte hinaus.

Antwort am 31.07.2014
Der abgemahnte Beagle: «„Snoopy“ war amtsbekannt Der tödliche Schuss auf Hund „Snoopy“ durch einen Jäger in Pinkafeld sorgt für Diskussionen. Die Aussagen der Beteiligten gehen ja auseinander. Der Hund sei amtsbekannt gewesen, sagte Landesjägermeister Peter Prieler in „Burgenland heute“. „Der Beagle wurde mehrfach abgemahnt, weil er gewildert hat. Es gab mehrere Gespräche mit den Besitzern, auch eine Anzeige, die auch zu einer Verurteilung geführt hat. » 4.4.13 [http://burgenland.orf.at/news/stories/2578421/]

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amtsbekannt






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Das vom österreichischen Unterrichtsministerium mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche österreichische Wörterbuch dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.
Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.
Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.