Österreichisches Wörterbuch
Amtswegigkeit , die
Prinzip, dass eine Behörde von Amts wegen vorzugehen hat
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 06.09.2011
Bekanntheit: 23%
Beurteilung: 5 | 7
Kommentar am 06.09.2011
Braucht Recht(s)sprechung Rechtssprache?
• Duden online 10048606 [http://tinyurl.com/4yc2fsl]
"Amtswegigkeit, die. Wortart: Substantiv, feminin. Gebrauch: österreichische Rechtssprache.
Bedeutung: Prinzip, dass eine Behörde von Amts wegen vorzugehen hat"
*Das Verfahren betreffend Unterhaltsansprüche von Kindern ist grundsätzlich vom Untersuchungsgrundsatz der Amtswegigkeit geprägt. [http://www.familienrecht.at/index.php?id=4009]
Kommentar am 06.09.2011
auch interessant: (Heinrich) Strecker war 1934 Gauobmann und Landeskulturleiter der im Austrofaschismus verbotenen NSDAP und der Nationalsozialistischen Kulturgemeinde Österreichs und somit „von amtswegen“ Mitglied der österreichischen NSDAP.
[http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Strecker_%28Komponist%29] Heinrich Strecker (* 24. Februar 1893 in Wien; † 28. Juni 1981 in Baden bei Wien) war ein österreichischer Komponist von Operetten und Wienerliedern.
[http://de.wikipedia.org/wiki/Von_Amts_wegen]
EX OFFICIO
Kommentar am 10.11.2011
"Amts- und Juristensprache" ist eine der Kategorien, in die mehrheitlich in Österreich verwendete Wortschöpfungen eingeordnet werden sollen
Die Beurteilung "Unüblich und unpassend""(2011-10-20 06:57:07, angeblich aus Stadt Salzburg)und die mit der Beurteilung ausgedrückte Forderung nach Entfernung stehn am falschen Ort und sollte an diejenigen gerichtet werden, die das österr. Deutsch auf diese Weise erweitern.
Beispiel am 31.07.2014
von Tempestas: "unüblich und unpassend" - doch wer außer ein österr. Jurist kann's so wunderwunderschön ausdrücken? VwGH: «Amtswegigkeit und Mitwirkungspflicht der Partei Nach stRsp /= ständiger Rechtssprechung/ korrespondiert dem Grundsatz der Amtswegigkeit des Verwaltungsverfahrens eine Verpflichtung der Partei, an der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes mitzuwirken, wenn der amtswegigen behördlichen Erhebung im Hinblick auf die nach den materiell-rechtlichen Verwaltungsvorschriften zu beachtenden Tatbestandsmerkmale faktische Grenzen gesetzt sind» ( jusguide.at)
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