Österreichisches Wörterbuch

Amtswegigkeit , die

Prinzip, dass eine Behörde von Amts wegen vorzugehen hat


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 06.09.2011

Bekanntheit: 23%

Beurteilung: 5 | 7

Kommentar am 06.09.2011
Braucht Recht(s)sprechung Rechtssprache? • Duden online 10048606 [http://tinyurl.com/4yc2fsl]
"Amtswegigkeit, die. Wortart: Substantiv, feminin. Gebrauch: österreichische Rechtssprache. Bedeutung: Prinzip, dass eine Behörde von Amts wegen vorzugehen hat"

  • Strafprozessordnung 1975, 1. Teil, 1. Hauptstück: Das Strafverfahren und seine Grundsätze.
  • § 2. Amtswegigkeit (1) Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind im Rahmen ihrer Aufgaben verpflichtet, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Verdacht einer Straftat, die nicht bloß auf Verlangen einer hiezu berechtigten Person zu verfolgen ist, in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären.[http://tinyurl.com/3wnav2e] *Die Unfallsversicherung ist der einzige Sozialversicherungszweig in Österreich, für den das Prinzip der Amtswegigkeit gilt: Für die Einleitung des Verfahrens zur Feststellung eines Leistungsanspruches ist grundsätzlich kein Antrag des Betroffenen nötig. [http://tinyurl.com/3gl2n3f]

    *Das Verfahren betreffend Unterhaltsansprüche von Kindern ist grundsätzlich vom Untersuchungsgrundsatz der Amtswegigkeit geprägt. [http://www.familienrecht.at/index.php?id=4009]

    Kommentar am 06.09.2011
    auch interessant: (Heinrich) Strecker war 1934 Gauobmann und Landeskulturleiter der im Austrofaschismus verbotenen NSDAP und der Nationalsozialistischen Kulturgemeinde Österreichs und somit „von amtswegen“ Mitglied der österreichischen NSDAP.
    [http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Strecker_%28Komponist%29] Heinrich Strecker (* 24. Februar 1893 in Wien; † 28. Juni 1981 in Baden bei Wien) war ein österreichischer Komponist von Operetten und Wienerliedern.
    [http://de.wikipedia.org/wiki/Von_Amts_wegen]
    EX OFFICIO

    Kommentar am 10.11.2011
    "Amts- und Juristensprache" ist eine der Kategorien, in die mehrheitlich in Österreich verwendete Wortschöpfungen eingeordnet werden sollen

    Die Beurteilung "Unüblich und unpassend""(2011-10-20 06:57:07, angeblich aus Stadt Salzburg)und die mit der Beurteilung ausgedrückte Forderung nach Entfernung stehn am falschen Ort und sollte an diejenigen gerichtet werden, die das österr. Deutsch auf diese Weise erweitern.

    Beispiel am 31.07.2014
    von Tempestas: "unüblich und unpassend" - doch wer außer ein österr. Jurist kann's so wunderwunderschön ausdrücken? VwGH: «Amtswegigkeit und Mitwirkungspflicht der Partei Nach stRsp /= ständiger Rechtssprechung/ korrespondiert dem Grundsatz der Amtswegigkeit des Verwaltungsverfahrens eine Verpflichtung der Partei, an der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes mitzuwirken, wenn der amtswegigen behördlichen Erhebung im Hinblick auf die nach den materiell-rechtlichen Verwaltungsvorschriften zu beachtenden Tatbestandsmerkmale faktische Grenzen gesetzt sind» ( jusguide.at)

    Um neue Kommentare einzufügen oder an einer Diskussion teilzunehmen, einfach auf das Österreichische Volkswörterbuch gehen.

    Amtswegigkeit






    Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
    Das vom österreichischen Unterrichtsministerium mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche österreichische Wörterbuch dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951.
    Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.
    Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.
    Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
    Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.