Österreichisches Wörterbuch

Amtstitel , der

Amtsbezeichnung


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 30.11.2009

Bekanntheit: 100%

Beurteilung: 2 | 3

Kommentar am 30.11.2009
Titelsüchtig? Da es in D keine "Amtstitel", sondern "Amtsbezeichnungen" gibt, existieren in Ö auch viel mehr "Titel" als in der BDR.
Da andererseits die österr. "Verwendungsbezeichnungen" (Oberst, Polizeipräsident, Sektionschef, Ministerialkanzleidirektor, Oberwerkmeister, Bezirksspektor ... ) keine "Titel" sind, wird deren Zahl doch wieder reduziert (ausgelagert, sozusagen, so wie das Defizit reduziert wird)
Mehr: [http://tinyurl.com/ybu8jnw)]

Kommentar am 01.12.2009
Wie wahr... So mancher einer war dem so verfallen, das dies sogar auf einem Stein gemeißelt steht. Wie Realitätenbesitzer oder Hausbesitzerswitwe, etc.

Kommentar am 05.07.2015
"Spaziergang durch die Romanwelt eines Heimito v. Doderer oder eines Herzmanovsky-Orlando": also sprach - ja, WER DENN? - UHBP!

Die dem Beamten zukommenden Amtstitel sind für den Bundesdienst in den Dienstzweigeordnungen geregelt, die eine Anlage zum GÜG /=Gehaltsüberleitungsgesetz/ bilden. Ihre Lektüre mutet zum Teil wie eine Spaziergang durch die Romanwelt eines Heimito v. Doderer oder eines Herzmanovsky-Orlando an.
Heinz Fischer, Das Politische System Österreichs, Europaverlag, 1982:http://tinyurl.com/opn622f
Und UHBP, ehe er UHBP wurde, setzte fort: »So findet man in der Dienstzweigeordnung für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung u.a. den Gartenbauassistenten bis zum Gartenbaudirektor, den Hauptgraveur und den Chefgraveur, eine Reihe von »Adjunkten«, den Bereiter und den Bereiteranwärter der Spanischen Reitschule ....«

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Amtstitel






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Das vom österreichischen Unterrichtsministerium mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche österreichische Wörterbuch dokumentiert den Wortschatz der deutschen Sprache in Österreich seit 1951.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.
Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.
Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.