Österreichisches Wörterbuch

Staatsbürgerschaft , die

Staatsangehörigkeit


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 26.10.2007

Bekanntheit: 66%

Beurteilung: 30 | 0

Kommentar am 26.10.2007
Eintrag deswegen... das Wort Staatsbürgerschaft existiert auch in Deutschland, wird jedoch in dem Zusammenhang wie in Österreich es betrachtet wird, als Staatsangehörigkeit betrachtet. In D beantragt man umgangssprachlich meist die "Angehörgkeit". Google D findet unterstützend 3mal mehr wie "Bürgerschaft.....Recherche habe ich unter echten "Piefkes" gemacht, also reale Einschätzung...-sh-

Kommentar am 26.10.2007
@-sh-... Top dieses Wort! Daumen hoch! Lg meli

Kommentar am 27.10.2007
Ja so was! Wäre mir nie aufgefallen, dass dieser Ausdruck im deutschen Fernsehen nie fällt. Aber jetzt, wo ihr's sagt ...

Kommentar am 27.10.2007
Es gab übrigens in Österreich bis vor wenigen Jahrzehnten ein A4-großes Dokument, Staatsbürgerschaftsnachweis, ohne Lichtbild und daher als Ausweis nicht brauchbar, jedoch bei manchen Einreichungsverfahren (z. B. Gratisschulbuch oder Unigebühr ja/nein) behördlich zur Vorglage vorlage vorgeschrieben - bis sich Ämter und Bürger einig waren, dass ein Reisepass oder Personalausweis ebenfalls ein eindeutiger Beweis für die Staatsbürgerschaft sind (und sogar besser geeingnet, da sich so auch im Falle von Nichtösterreichern feststellen lässt, welches Landes Bürger der Antragsteller ist).

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Staatsbürgerschaft






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Das vom österreichischen Unterrichtsministerium mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche österreichische Wörterbuch dokumentiert den Wortschatz der deutschen Sprache in Österreich seit 1951.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.
Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.
Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.